Sind Sie bereits mit den jüngsten Änderungen am KMU-Portfolio vertraut?

24/04/2023 - 11:19

Seit dem 01.01.23 wurden die Bedingungen für eine Förderung durch das KMU-Portfolio deutlich angepasst.

Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Beratungen und Schulungen mindestens einem der 7 allgemeinen Themenbereiche zugeordnet werden: Unternehmensstrategie, Digitalisierung, Nachhaltigkeit, Finanzkompetenz, Innovation, Internationalisierung und Personalmanagement. Schulungen, die sich auf sogenannte berufsspezifische Kompetenzen beziehen, können nach möglicher Genehmigung durch die Flämische Agentur für Innovation und Unternehmertum (VLAIO) ebenfalls förderfähig sein. Die Definition der berufsspezifischen Kompetenzen ist mit der VDAB-Liste der Engpassberufe und den STEM-Kursen im Sekundarbereich verknüpft. Die Registrierung eines (Typs von) Kursen, die unter dieses so genannte spezifische Thema fallen können, muss daher im Voraus bei VLAIO beantragt werden. Der Klarheit halber muss der Antrag nicht jedes Mal wiederholt werden, wenn diese (Typs von) Lehrgang einmal angenommen wurde.

Als Dienstleistungsanbieter ist es aus zwei Gründen wichtig, sich hierauf einzustellen:

  1. Die Kunden werden bei der Beantragung von Zuschüssen gebeten, das Thema anzugeben, unter das die Beratung oder Schulung fällt
  2. Eine Reihe von Verfahrensdokumenten, wie z. B. die unterzeichnete Vereinbarung (Beratung) und das Anmeldeformular (Fortbildung), die einer Finanzhilfeakte beigefügt sind, müssen ebenfalls das Thema angeben

Darüber hinaus rät die BQA allen Beteiligten, die Bedingungen und Kriterien der Prozessdokumente einer Förderakte, die auf der Website des KMU-Portfolios aufgeführt sind, regelmäßig auf etwaige Änderungen zu überprüfen. Dies dient dazu, unangenehme Überraschungen bei einer Prüfung durch eine Prüfstelle oder eine Kontrolle durch die flämische Regierung zu vermeiden.

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